Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Juni, 2006 um 12:08:53
Antwort auf: Neubau Praxisräume neben / an vorhandenes Wohnhaus von Rita am 19 Juni, 2006 um 03:22:30:
Im Außenbereich sind freiberufliche Nutzungen standardmäßig nicht zulässig, unabhängig von der möglichen baulichen Herstellbarkeit. Der Außenbereich ist der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten.