Abgeschickt von Rita am 21 Juni, 2006 um 12:37:30:
Antwort auf: Re: Neubau Praxisräume neben / an vorhandenes Wohnhaus von Dirk Baumeister am 20 Juni, 2006 um 17:12:13:
Ergänzung und Hinweis für Mitlesende:
Ob eine Zweckentfremdung vorliegt oder Antrag
zur Zweckentfremdung gestellt werden muss:
Oberste Baubehörde:
http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnungswesen/recht/08071/index.php
R.
: WOHNraum kann auf der Grundlage des zitierten Abschnittes genehmigt werden, die Nutzung als Büro ist ohne entsprechenden landwirtschaftlichen Betrieb und Erfordernis bereits fragwürdig.