Neubau Praxisräume neben / an vorhandenes Wohnhaus


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Abgeschickt von Rita am 19 Juni, 2006 um 03:22:30:

allerdings muss ich dazu sagen, dass wir in Bayern
wohnen und uns im sogenannten Aussenbereich befinden.
Das Haus selbst steht schon seit 1900 immer da und wurde seinerzeit mit allen Baugenehmigungen ordentlich
errichtet. Erweiterungen (Dachaufstockung) waren über den §35 Abs5..immer angemessen möglich. Bautenschutz besteht nicht.

Nach jahrelangen schulischen Vorbereitungen, Prüfungen und Abschlüssen habe ich längere Zeit
aushilfsweise im Bekanntenkreis in deren Praxen
ausgeholfen.

Nun trau ich mir eine eigene Praxis zu und würde dazu
gerne an unsere Wohnhaus ein kleines Gebäude errichten
dass zumindest einen Warteraum, ein Sprechzimmer und
eventuell ein extra Behandlungszimmer enthält. Wünschenswert natürlich ein Foyer, ein Helferinenzimmer für Dienstkleidung Pausen... eben
nach gültigen Arbeitsstättenrichtlinien...

Das Wohnhaus, Doppelgarage mit altem Nebengebäude
befindet sich wie gesagt im Aussenbereich.

Welche Möglichkeiten hätte ich im Grunde?
Einige bauen sich den Keller aus und richten
sich dort die Praxis ein...( Innenbereich )

Es könnten zur Verfügung gestellt werden:

Doppelgarage, Praxis dann als Aufbau...

Nebengebäude (gehörend zu Wohnraum als Keller - Abstellräume) dann als "Nutzungsänderung" ?...
( würden aber gerne das Nebengebäude so weiter nutzen
wollen, da wir keinen Keller haben )

oder als Anbau an unser Haus...
wünschenswert natürlich mit Abstand von 5 bis 10 M
das Grundstück selbst ist ausreichend gross, selbst Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken oder Strasse
ist ausreichend vorhanden. Wünschenswert wären dann
vor diesem Gebäude ausreichend Stellplätze ( 2-3 )
für die Patienten.

Sind das Arbeitsräume oder Gewerberäume im Sinne der
BayBO?.

Würde mich sehr über Eure Unterstützung freuen.

Grundgenommen habe ich mir eine Erweiterung nach §35
Abs 5 vorgestellt, nur dass eben keine Wohnräume
entstehen sondern Arbeitsräume..... mit eigenem Eingang und eigenen Stellplätzen.

Da aber Arbeitsräume nicht zur Wohnflächenberechung
gehören würde mich in diesem Zusammenhang dann
auch interessieren, wie die Berechung dann vorzunehmen
ist, quasi, wieviel darf man dann für Arbeitsräume
bauen...

R.


ns:

Da ich in der BayBO einmal gelesen habe, dass
nur ortsgebundene Gewerbebetriebe im Aussenbereich
bauen dürfen müsste ich sagen, dass ich als Gewerbebetrieb meines Erachtens nicht zähle sondern
eher Freischaffend bin, ich müsste keine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde durchführen sondern
lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.



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