Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Juni, 2006 um 17:12:13
Antwort auf: Re: Neubau Praxisräume neben / an vorhandenes Wohnhaus von Rita am 20 Juni, 2006 um 12:37:31:
WOHNraum kann auf der Grundlage des zitierten Abschnittes genehmigt werden, die Nutzung als Büro ist ohne entsprechenden landwirtschaftlichen Betrieb und Erfordernis bereits fragwürdig.
: Lieben Dank für die Antwort!
: Besteht keine Möglichkeit über die Wohnraumerweiterung also den §35 Abschnitt 5
: Zitat:
: §35
: ..bauen im Aussenbereich
: Im Aussenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig,
: wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen,
: die ausreichende Erschliessung gesichert ist und wenn es ..
:
: 5)
: die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen:
: a) das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden
: b) die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und
: c) bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.
:
: ein Zimmer /ein Bereich als Geschäftsraum zu deklarieren?
: R.