Abgeschickt von Nicole am 15 Juni, 2006 um 21:49:11
Hallo !
Wir haben letztes Jahr ein EFH gebaut über das Freistellungsverfahrung, d. h., wir haben einen Bebauungsplan, an den wir uns halten müssen. Nun ist es aber so, daß wir hinten zum Nachbarn ganze 6 !! Meter Abstand halten müssen und auf diesem Platz wollten wir eigentlich eine Gartenhütte aufstellen, da es die Nordseite ist, und wir sonst dort hinten sowieso nichts anfangen können. Keiner kennt sich hier in der Gemeinde aus, es heisst immer nur, die 6 m müssen eingehalten haben, aber mittlerweile habe ich in der Bayr. Bauordnung gelesen, daß bei Nebengebäuden bis 20 qm zur Grundstücksgrenze KEINE Abstandsflächen eingehalten werden müssen. Ist das so richtig, darf ich also eine Gartenhütte dort hinten aufstellen bzw. einen kleinen selbstgebauten Schuppen, wo man wenigstens die Fahrräder unterstellen kann?
Grüsse
Nicole