Abgeschickt von Sebastian Engelmann am 23 Juni, 2006 um 15:06:46
Antwort auf: Re: Muss man bei Gartenhütte Grenzabstand einhalten? von Dirk Baumeister am 16 Juni, 2006 um 12:17:37:
Das ist alles richtig, was bisher gesagt worden ist. In der bundesrechtlichen Bauordnung steht nun, dass durch einen B-Plan die Zulässigkeit der Nebenanlage (der Hütte) eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Jedoch - gibt es keine gestzliche Maßnahmen, wenn man die gültige GRZ eines B-Plans überschreitet. Es ist zwar nicht rechtens, jedoch kann nichts dagegen gemacht werden da es keine Regelung gibt, die einen Bauherrn daran hindert. Ist ihre Gemeinde nicht der meinung - sollte diese mal das BauGB duchforsten. Grundlage hierfür habe ich aus einem praktischen Bsp. in Berlin genommen. MFG