Re: Muss man bei Gartenhütte Grenzabstand einhalten?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Juni, 2006 um 12:17:37

Antwort auf: Re: Muss man bei Gartenhütte Grenzabstand einhalten? von Nicole am 16 Juni, 2006 um 10:28:57:

Die Bauordnung regelt das in NRW im §6 NUR, wenn in dem Bereich überhaupt etwas aufgestellt werden darf. Wenn durch den Bebauungsplan für diesen Bereich ein Verbot für jegliche Bebauung festlegt, dann nützen die Regelungen der BauO auch nichts mehr, dann ist das "Nebengebäude" unabhängig von der Größe dort einfach nicht zulässig. Für Ihren Fall müssen Sie die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes prüfen (lassen) oder mit der Behörde besprechen, was aber scheinbar schon getan wurde.

: Tja, was heisst das jetzt? Handelt es sich bei einer Gartenhütte bzw. einem Schuppen (höchstens 3x3 m) um ein Gebäude und ich darf das da hinten NICHT aufstellen? Welcher Paragraph der Bauordnung regelt das?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]