Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 13 Juli, 2006 um 21:54:57:
Antwort auf: NRW: Messen der Gebäudehöhe an Grundstücksgrenze bei 1m Höhendifferenz der Grundstücke von die die immer fragen hat am 13 Juli, 2006 um 00:23:31:
hallo diedie,
das bauamt irrt, voraussetzung... der nachbar hat die "stützmauer" auf seinem grundstück erstellt. somit ist die "vorhandene geländeoberfläche" an der "grenze" auf ihrem niveau. massgebend ist die wandhöhe am gebäude....die vorhandene...bleiben sie mit einer "fuge" von 2-4cm von der grenze entfernt, gibt es keine diskussionen.
der gesetzgeber beabsichtigt, die wandhöhe auf neu entstehende "wandhöhen"...zu begrenzen.....der nachbar hat sich aber selbst schon ein erscheinungsbild geschaffen, von dem ein "gewöhnungseffekt" ausgeht, so dass die neue wandhöhe von nun 3m+1m nicht ein novum ist.....
mfg
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