Re: messen der Wandhöhe an Grundstpücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Juli, 2006 um 18:23:29

Antwort auf: messen der Wandhöhe an Grundstpücksgrenze von die die immer fragen hat am 16 Juli, 2006 um 23:11:12:

Mal abgesehen davon, dass Sie natürlich Ausdrucke vom Ministerium dem Bauamt "unter die Nase halten" könnten, benötigen Sie ja jemanden, der den Antrag ausarbeitet und einreicht. Lassen Sie sich doch den konkreten Fall erklären, entweder (mit dem Ausdruck des Ministeriums) durch die Behörde oder eben durch Ihren Architekten.

Bei der Behörde wäre es hilfreich, dort wirklich mit der Frage nach den Bedingungen für eine Genehmigungsfähigkeit aufzutreten und sich ernsthaft nach Erläuterung des Zusammenhangs zu erkundigen.

: Vielen Dank für ihre Meinungen! Aber ich kann schlecht eine Information aus dem BuMi ausdrucken und dem Bauamt unter die Nase halten solange dies kein Gesetz ist, oder? Und abgegraben hat nur der Nachbar, aber wie kann ich dem Amt das beweisen, oder muß der Nachbar beweisen, wo das Gelände früher lag? Ich verstehe nicht wieso ich als Bauherr eine Beweispflicht für die ursprüngliche Geländehöhe haben soll denn ich habe doch an dieser keine Änderungen vorgenommen. ....





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