Abgeschickt von toni am 17 Juni, 2006 um 22:06:03:
nochmal ich,
wir sind immer noch im aussenbereich,bayern,
bis zu zwei wohnungen dürfen laut baybo
unser anwesen erweitert werden;
sind das dann insgesamt drei wohnungen?
oder ist das so zu verstehen, dass insgesamt zwei
wohnungen existieren dürfen?
wie ist das mit einer einliegerwohnung?
kann / darf diese auch neben dem wohnhaus auf der doppelgarage errichtet werden bzw unmittelbar an der
doppelgarage angrenzen und einen eigenen eingang haben?
der grund ist, dass hinter dem haus ein anbau den garten verbauen würde bzw. der anbau versetz geschehen müsste, damit die abstandsfläche zur strasse eingehalten werden... der grundstücksverlauf ist
im spitz zur strasse.
ist eine neue wohnung nach den wohnraumgesetz ( 130 qm als angemessen ) sofort möglich oder gibt es
die gleichen einschränkungen mit 50 % der vorhandenen
wohnraumfläche dürfen dann als neue wohnung angebaut
werden...
cia