Re: priviligierte erweiterung aussenbereich Einliegerwohnung


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Abgeschickt von der Bausachbearbeiter aus Bayern am 25 Juni, 2006 um 03:35:13:

Antwort auf: Re: priviligierte erweiterung aussenbereich Einliegerwohnung von Toni am 21 Juni, 2006 um 01:19:45:

moin -

: Hallo Peter,

: die Sachlage in dem Sinne schon - ja -
: aber das Problem ist, dass das Elternhaus
: - also das zu erweiternde Wohnhaus-
: auf einer "eigenen" Flurkarten Grundstücksnummer
: gebaut ist und keine untergeordnete Funktion
: oder funktional zusammenhängende mit der Landwirtschaft hat, das heisst, dass es sich
: schlichtweg um ein "privates" Haus handelt,
: dass eben derzeit legal im Aussenbereich gebaut wurde - hier würde eben nur der §35 Abschnitt 5)
: zutreffen.....


freu dich - dann darsft du das grundstück wieder mit bis zu 2 wohnungen erweitern - max je 250 qm

: die 8Ha zur landwirtschaftlichen priviligierung
: wäre dann notfalls über die Hofübernahme zur realisieren, ( im aussenbereich geht es mit grundstücksgrenzen nur über das Grundbuch ohne
: Grundstücksteilung ... )


wirst du nicht brauchen -

: bei dem Elternhaus ist lediglich
: ein Haus und Gartenland von 3500qm mit einer eigenen Flurgrundstücksnummer eingetragen.


s.o. freu dich darüber!
ein grundstück - eine priviligierung nach §35/5

: Hierzu würde dann der mittlere Sohn ein landwirtschaftliches Grundstück erhalten,
: damit die Absicht priviliert untermauert wird---
: und er sich eben Schafe halten soll wenn er denn
: schon nicht den Hof übernehmen will...


s.o. ist nicht erforderlich - nur wenn er unbedingt ein betriebstleiterwohnheim bauen will..
dann gibt es theoretisch keine grenzen im ausbau.

:
: das alles ist aber nicht notwendig da das Wohnhaus
: nach §35 Abschnitt 5) erweitert werden darf...


eben - s.o.

: mein Anfrage war wegen der insgesamt zulässigen Anzahl der Wohnungen für ein Wohnhaus...
: das war doch mals bei 3 oder? und jetzt nur noch
: gesamt 2 ?


nur zwei - aber das sollte doch reichen. in manchen unteredungen mit dem bauamt besteht die möglichkeit dass du eine dritte wohnung baust, eben als betriebsleiterwohnheim - aber das funktioniert nur im zusammenhang mit einer landwirtschaft. das amt für landwirtschaft hilft dir da am besten weiter.


: Der Hintergedanke ist der, wenn der mittlere Sohn
: sich das Eltern Haus ausbaut, ob er es gleich so ausbauen darf, damit später nicht noch einmal umgebaut werden muss; angemessen wäre nach der
: Wohnraumberechnung eine Wohnung für Familie
: mit 130 qm jede andere Wohnung mit 90 qm,


richtig! das sind die ansätze, 130qm für die familie, 90 für alles andere, aber achtung, wenn der anbau die vorhandene masse um mehr als die hälfte übersteigt, dann sind wärmebedarfsberechnungen neu zu erstellen, es kann auch sein, dass es sich nicht mehr um das einfache verfahren handelt...

: also dürfte er die vorhanden 70 qm auf 130 qm
: "sofort" ausbauen ohne darauf achten zu müssen, dass er maximial 50% anbaut? ( wohnraumberechnung nach Din ect )


nein, s.o.


: ein Wärmenachweis ( Energiepass )
: ist sowieso fällig da die Heizung komplett
: umgebaut werden soll und Solar aufgebaut wird.

höchstens der energiepass, der wärmenachweis nur eben bei mehr als die hälfte.. s.o.


:
: wie ist es nun mit der zweiten Wohnung, darf er
: diese sofort in der Grösse zu 90 qm erstellen?
: (Aufstockung )


wenn du die zweite wohnung definierten kannst, dann auch max 250 qm; aber zieh dir da einen architekten zu rate,.. das geld ist gut angelegt.


:
: und jetzt die Frage, war es dann mit der Erweiterung ( Wohnungsanzahl ) oder darf er
: das vorhandene Wohnaus erweitern und zusätzlich
: zwei Wohnungen erstellen ( 90 qm und eine kleine
: EInliegerwohnung ca. 60qm für die zukünftigen Schwiegereltern)


es war bei 250qm für jede wohnung;
die "dritte" ( betriebsleiterwohnung ) wäre unbegrenzt....


: Für das soll dann die Einliegerwohnung sein,
: die zweite Wohnung soll eventuell für die Schwägerin sein, später auf jeden Fall für seine Kinder.


immer nur die familie... denk daran.

: Das diese "beiden" Wohnungen nicht bei 130qm und
: 90qm stehen bleiben, wird später wenn seine Kinder
: grösser werden, dann erweitert...maximal sind es
: ja 250qm für jede Wohnung.


richtig.

:
: Der Maschendrahtzaun ist wirklich sehr alt -
: eine Klinker Mauer mit Blumenbeete würde sich sehr gut als Aussengestaltung machen;

: Was spricht eigentlich dagegen?

nix - kein mensch kann dir eine instandsetzung nach neuesten stand der technik und anerkannten regeln der baukunst verweigern, immerhin sicherst du den immobilienwert.

: Oder was für eine Abgabepflicht eines Bauantrages,
: wenn vorhandenes Baumaterial gegen standhalteres
: instandgesetzt wird;

instandsetzen: keiner
neu setzen / erweitern : bauantrag

: wenn der Dachstuhl instandgesetzt wird, erfordert es auch kein Baunatrag , solange an der Statik nichts verändert wird ...


richtig.

: eine Statikberechnung für einen Zaun?

nein M;-)


: braucht man dazu tatsächlich einen Architektenplan für eine Zauninstandsetzung?


s.o.


: oder reicht eine schriftliche
: Anfrage / Gespräch im Einvernehmen mit dem Bauamt um Genehmigung.


fixier die erweiterung auf einem din a 3 plan und
diskutiere die erweiterung mit dem bauamt; lass dir die erweiterung korrigieren und festlegen...
so baust du es dann, ...


: Wo stehen diese Abgrenzungen zwischen kann und
: nicht... oder besser gesagt, wo sieht das Bauamt nach, ob es dafür einen Bauantrag erfordert, gibt es einen Katalog in den Bay Verwaltungsvorschriften
: intern? Die 8Ha für die landwirtschaft priviligierung ist auch ein Randvermerk aus

es gibt richtlinien im verwaltungstakt -
diese sind im regelwerk der verwaltung verzeichnet und über den buchhandel zu bestellen.


: Finanzen und Rentabilität.... und die Genossenschaft Landwirtschaft und Forst für Unfall und Rente stuft jeden Grundstücksbesitzer
: ab 2500 qm als Unternehmen im Sinne der Landwirtschaft nach SGB ein....
: ist doch eigentlich ein Widerspruch ...? ;-)

nein - die genossenschaft muss eine berechungsgrenze haben für das diese unfall und rentenbeiträge erhebt - diese sind in deren satzungen festgelegt - der "randvermerk" 2500qm ist aus dem sgb da keine bestimmung geltendes recht verletzen darf - wenn du auf das grundbuchamt schaust, dann wirst du aber entgegengesetz eines "garten" ein landwirtschafliches grundstück noch eingetragen haben - ebenso zahlst du dann noch geringere steuern für das landwirtschaftliche grundstück -
lass das alsbals ändern, (die nutzungsart) dann erhalt das grundbuchamt einen neuen eintrag der nutzung und du von der gemeinde einen neuen steuerbescheid über grundsteuer..


:
: Eine zusätzliche Zufahrt zu dem Elterhaus wurde
: auch auf diesem Weg mit der zuständigen Strassen
: meisterei beantragt und bewilligt.


richtig so.


: Darf man ohne weiteres zutun den Zaun nun für eine
: zusätzliche Hofeinfahrt ( zwei Stützen, Quersturz und Hoftor ) ohne Bauantrag erstellen?

wenn es eine zufahrt ist und die "hoftüranlage" in dem plan der zufahrt eingezeichnet war und die zufahrt genehmigt worden ist, dann bau was das zeug hält - nur! funkzional zusammenhängend darf du bauen, aber keine garage jetzt vor der zufahrt und begründen, es wäre die zufahrt für die garage...


: BayBo: §63 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
: Abschnitt 14) unter c)

: zitat:

: unbedeutende bauliche Anlagen oder unbedeutende Teile baulicher Anlagen ....Hofeinfahrten...


richtig!


: und zu dieser gehört nun mal auch ein Tor
: oder Säule .... oder irre ich mich da jetzt?


voll in ordnung!

: Man könnte diese Hofeinfahrt auch mit Pergolen
: realisieren... wenns denn sein muss um Geld
: und Zeit zu sparen ... ist halt wirklich
: ein greul... deswegen will keiner später den Hof...


wenn die pergola offen steht, dann brauchst du nicht mal das berühmte anbauverbot einhalten.

:
: Darf man das Wohnhaus um zwei
: oder auf max zwei Wohnungen erweitern?


max 2, s.o.


: Um was geht es auch:

:
: Der Architekt und der Baunatrag kosten
: nicht wenig ... für jede kleine Idee und Verschönerung in der Aussengestaltung einen Architektenplan erstellen zu
: lassen ( z.B. Hofeinfahrt mit Schiebetor )
: ist finanziell immer ein böses Erwachen;


ja und nein - das ist reine ansichtssache!


: letzhin haben wir wegen eines Gartenhauses vom
: Obi beim Bauamt angefragt - auch hier braucht man
: einen Bauantrag das stimmt in der Tat -
: ... für Pergolen jedoch nicht;
: dann wird es eben ein 500qm FreiPergoli ;-)

das wohnaus ist nach §35/5 priviligiert, bau in deinen garten rein, was auch so erlaubt ist

: ein Greul!

nicht ganz - einige kennen sich eben nicht so gut hier aus wie die sachlage im aussenbereich ist darum hast du auch so lange keine antwort mehr erhalten. rede mit dem bauamt über deine pläne, kein mensch wird dir steine in den weg legen, du geniest den §35/5 und das kann deinem elternhaus auf einer eigenen grundstücksnummer keiner mehr nehmen!.

: Danke für die Auskünfte!

bitte B;-)


: : Lieber Toni,

: : jetzt sieht die Sache schon etwas anders aus. Wichtig ist nur, dass auch die zusätzliche Wohnung "privilegiert" sein muss. Wie sieht es mit einer zusätzlichen "Austragswohnung" aus, ich würde das mal prüfen lassen. Hier gibt es für Landwirte sehr erfreuliche Möglichkeiten z. B. der Errichtung und "Fremd"-vermietung bis zur Hofübergabe.

: : Zur Info: Im Aussenbereich ist man halt immer, hält man sich an die Gesetze, an Genehmigungen gebunden, selbst bei so profanen Dingen wie Ersatz von Maschendrahtzäune durch Mauern. Auch Aussenbereichs-Satzungen helfen da nicht wirklich; Echte Genehmigungsfreistellungen gibt es (derzeit) nur bei "qualifizierten" Bebauungsplänen.

: : Gruss
: : Peter Fahn

: : : : : nochmal ich,
: : : : : wir sind immer noch im aussenbereich,bayern,
: : : : : bis zu zwei wohnungen dürfen laut baybo
: : : : : unser anwesen erweitert werden;
: : : : : sind das dann insgesamt drei wohnungen?
: : : : : oder ist das so zu verstehen, dass insgesamt
: : : : Lieber Toni,

: : : : aufgrund der bisherigen Äußerungen würde ich als Baugenehmigunsbehörde den Tatbestand der Privilegierung ernsthaft in Zweifel ziehen.

: : : warum?

: : : es handelt sich um unser elternhaus das seit den 50zigern jahren schon steht und unsere kinder
: : : werden demnächst ausziehen wenn keine lösung in sicht ist eine (3te) zusätzliche wohnung zu bauen.

: : : ersatzhaus kommt für uns nicht in frage da wir
: : : keineswegs das elternhaus im baulastverzeichnis
: : : als später nicht nutzbar eintragen lassen wollen
: : : oder gar abreisen müssen.

: : : unsere landwirtschaft nebenan wollen unsere kinder schon gar nicht mehr weiterführen weil der
: : : behördenweg wie Sie ihn jetzt auch formulieren
: : : nur steine in den weg legt und irgend ein nebengestz den landwirt erst ab 8 ha als priviligert einstuft ... ( wir haben 289 ha nebenbei erwähnt reine ackerflächen ohne berücksichtigung der waldflächen )

: : :
: : : denken Sie ( die Behörde ) auch an die bauern?

: : : stellen Sie sich doch einmal vor, irgendwann
: : : werden die Jungbauern die Höfe ihrer eltern nicht
: : : mehr übernehmen weil es immer schwieriger wird,
: : : sich das neben an wohnhaus so zu gestalten,
: : : dass es auch in zukunft wohnbar bleibt.

: : : da wandert unsere jugend in die stadt und
: : : gehen in die fabrik,

: : : wenn Sie dann frischfleisch oder selbstvermarktete waren vom bauernhof einkaufen wollen, stehen Sie vor zerfallenen Sacherln.

:
: : : : Die Privilegierungstatbestände sollten eigentlich den weiteren Bestand der großteils gebeutelten und im Bestand gefährdenten Landwirtschaft sichern. Den Landwirten wird dabei zur Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes Baurecht zugestanden, die für einen normalen Bürger "undenkbar" sind.

: :
: : : : Diese vom Gesetzgeber gut gemeinte Zielsetzung ist allerdings aus den bisherigen Ausführungen kaum nachvollziehbar.

: : : : Gruss P. Fahn

: : :
: : : ohne berücksichtigung, dass wir eine mittlere
: : : landwirtschaft führen .. also schon priviligiert
: : : genug sind ...

: : : für unser wohnhaus:

: : : nach Bayr. BayGB §35 5)
: : : a) trifft zu
: : : b) trifft zu
: : : c) trifft zu

: : : geniesen wir also die priviliegierung nach
: : : §35 5) - und so wird auch der bauantrag genhemigt
: : : werden...

: : : also bitte was soll dann in frage gestellt werden?

: : : die anfrage war die, ob es sich dabei auf insgesamt 2 oder 3 wohnungen handelt, wenn 2
: : : ob es dann möglich wäre eine einliegerwohnung
: : : ( ehemals betriebsstättenleiterwohnunug )
: : : zu realisieren, da nach den wohnungsbauufödergestz
: : : nur wohnungen gefördet werden, die als abgeschlossene wohnung existieren...

: :
: : :
: : : :
: : : : : wohnungen existieren dürfen?

: : : : : wie ist das mit einer einliegerwohnung?

: : : : : kann / darf diese auch neben dem wohnhaus auf der doppelgarage errichtet werden bzw unmittelbar an der
: : : : : doppelgarage angrenzen und einen eigenen eingang haben?

: : : : : der grund ist, dass hinter dem haus ein anbau den garten verbauen würde bzw. der anbau versetz geschehen müsste, damit die abstandsfläche zur strasse eingehalten werden... der grundstücksverlauf ist
: : : : : im spitz zur strasse.

: : : : : ist eine neue wohnung nach den wohnraumgesetz ( 130 qm als angemessen ) sofort möglich oder gibt es
: : : : : die gleichen einschränkungen mit 50 % der vorhandenen
: : : : : wohnraumfläche dürfen dann als neue wohnung angebaut
: : : : : werden...

: : : : : cia

: :
: : : trotzdem danke für die Stellungnahme,
: : : entscheiden muss es gottseidank unsere behörde;
: : : wenn es nicht schon unser gemeinderat als
: : : freistellung "abhackt"....und eine Aussenbereichssatzung erstellt

: : : cia





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