Abgeschickt von bauerfranz am 02 Juni, 2008 um 03:48:47
Antwort auf: Re: priviligierte erweiterung aussenbereich Einliegerwohnung von Toni am 21 Juni, 2006 um 01:19:45:
Hallo,
kann jemand den "Gesetzestext"/Grundlage oder "Kommentar" bitte einmal posten oder auf einen link verweisen in dem "schwarz auf weiss" steht, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb erst ab 8 ha als ausreichend existenzfähig einzustufen ist...und dann erst priveligiert ist..
... geht dies über einen Bundesverwaltungsgericht Urteil bei den Einnahmen / Finanzämtern hervor...
oder steht dies irgendwo auf einem Randvermerk über ein Referat oder Aufsatz ...
im Baugestzbuch steht nichts von derartiger Grössen Definition, wohl gibt es aber einen Randvermerk bei dem die Landratsämter bei der Einstufung / Merkmalprüfung darauf zurückgreifen
und bei der Einstufung nach Europarecht mittlerweilen in Zusatz Standardformulare zu Bauanträge nach Eigenflächen und angepachtete Flächen Auskunft einholt. Dazu gibt es anscheinend
auch ein Verhältniseinstufung von mindestens 1/10 Eigenland? also 7,2 ha Pacht + 0,8 ha Eigen = 8 ha = existenzfähig...
Bundesland Bayern
eventuell auch fremdes Bundesland vieleicht
greifen die LRA auf bereits existierende Urteile zu.
Danke!
Bauer Franz
: die 8Ha zur landwirtschaftlichen priviligierung
: wäre dann notfalls über die Hofübernahme zur realisieren, ( im aussenbereich geht es mit grundstücksgrenzen nur über das Grundbuch ohne
: Grundstücksteilung ... )