Abgeschickt von Passau am 16 Januar, 2006 um 12:56:37
Antwort auf: Abstand von Bäumen meines Nachbarn ! von Biby05 am 12 Januar, 2006 um 12:09:38:
Die erforderlichen Abstände von Bäumen und Sträuchern richten sich nach dem Ausführungsgesetz zum BGB: Art. 47 ff. In Bayern gibt es dazu eine interessante Broschüre; diese ist auch online abrufbar beim Justizministerium. Ich könnte sie Dir auch mailen, wenn Du willst.