Abgeschickt von Brendler am 10 Februar, 2007 um 16:03:42
Antwort auf: Re: Abstand von Bäumen meines Nachbarn ! von Passau am 16 Januar, 2006 um 12:56:37:
: Die erforderlichen Abstände von Bäumen und Sträuchern richten sich nach dem Ausführungsgesetz zum BGB: Art. 47 ff. In Bayern gibt es dazu eine interessante Broschüre; diese ist auch online abrufbar beim Justizministerium. Ich könnte sie Dir auch mailen, wenn Du willst.
Erbitte um Zusendung.
Besten Dank
Brendler