Abgeschickt von Werner am 09 Januar, 2006 um 12:42:33
Antwort auf: eigenheimzulage und einkommensgrenzen von Peter Anders am 06 Januar, 2006 um 14:13:21:
: Weiss jemand, ob zur Berechnung der
Liegen die Einkünfte im Einzugsjahr (!) und im Jahr davor insgesamt über 70.000/ 140.000 Euro (Ledige/Verheiratete), streicht das Finanzamt die Eigenheimzulage. Pro Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 30.000 Euro im Zweijahreszeitraum. Wenn Sie erst später mit den durch die Kinder erhöhten Einkommensgrenzen wieder unter dem Limit liegen, bekommen Sie ab dann noch verbliebene Jahre lang Eigenheimzulage plus Kinderzulage oder ähnlich.
Eigenheimzulage die Einkommen aus dem Jahre 2004/2005 zusammengerechnet werden, wenn Dez.2005 der Kaufvertrag notariell gezeichnet wurde, Einzug aber erst Sommer 2006 ist. Oder werden dann die Jahre 2005/2006 gerechnet. Was gilt? Notarielles Datum des Kaufvertrags oder der Besitzübergang? Wäre super, wenn das jemand definitif weiss. Viele Gruesse