Abgeschickt von Peter Anders am 06 Januar, 2006 um 14:13:21
Weiss jemand, ob zur Berechnung der Eigenheimzulage die Einkommen aus dem Jahre 2004/2005 zusammengerechnet werden, wenn Dez.2005 der Kaufvertrag notariell gezeichnet wurde, Einzug aber erst Sommer 2006 ist. Oder werden dann die Jahre 2005/2006 gerechnet. Was gilt? Notarielles Datum des Kaufvertrags oder der Besitzübergang? Wäre super, wenn das jemand definitif weiss. Viele Gruesse