Abgeschickt von Peter Anders am 09 Januar, 2006 um 14:54:46
Antwort auf: Re: eigenheimzulage und einkommensgrenzen von Werner am 09 Januar, 2006 um 12:42:33:
Die Frage ist, welche Jahre werden für die Einkommensermittlung herangezogen, beim Kauf in 2005 aber Besitzübergang und Einzug erst in 2006. Werden dann 2004 und 2005 gerechnet, da 2005 der notarielle Kaufvertrag stattgefunden hat oder 2005 und 2006, weil der Besitzübergang im Jahhre 2006 stattgefunden hat. Das Bundesfinanzministerium und das Finanzamt behaupten unterschiedliche Standpunkte.