Abgeschickt von Volker am 19 Juli, 2005 um 17:59:15:
Unser Bauträger weigert sich das weitgehend fertiggestellte Haus zu übergeben, bevor nicht der vollständige Kaufpreis restlos auf seinem Konto eingegangen ist. Dabei stehen wesentliche vertraglich vereinbarte Gewerke zur vollständigen Fertigstellung noch aus. (Garage, Geländemodulation, etc.)
Die vertraglich vereinbarte Zeit zur bezugsfertigen Fertigstellung ist seit vier Monaten überschritten!
Außerdem sind noch aus der Vorbegehung beidseitig anerkannte Mängel zu beseitigen. Kann ich die Übergabe unter Zurückbehaltung eines angemessenen Betrags für die noch zu beseitigenden Mängel verlagen?
Bauträger will jedoch erst bei vollständiger Fertigstellung übergeben oder vorab nur bei restlos gezahltem Kaufpreis!
Die "Vollständige Fertigstellung" wurde vertraglich nicht terminiert, das Wahlrecht des Übergabezustandes liegt jedoch beim Bauträger!!