Abgeschickt von Volker am 20 Juli, 2005 um 16:59:34:
Antwort auf: Re: Hilfe! Bauträger verweigert Schlüsselübergabe von Caspar David Hermanns am 19 Juli, 2005 um 20:34:42:
Hallo, und danke für die Reaktion!
Es handelt sich um einen BGB-Vertrag und die festgeschriebenen Zahlungsmodalitäten entsprechen im wesentlichen der MaBV. Das Grundstück ist dabei Teil des vom Bauträger erworbenen Objekts.
Nach der Zahlung des kompletten Kaufpreises ist der Bauträger verpflichtet den Notar anzuweisen, dass eine regelrechte Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erfolgt. Bisher wurde im Grundbuch eine ranggerechte Auflassungsvormerkung zu unseren Gunsten eingetragen. (Dies jedoch nur als Zusatzinfo da wir nicht glauben, dass die Umschreibung nach Kaufpreiszahlung problematisch wird.....
Viele Grüße
: Guten Tag,
: um was für einen Vertrag handelt es sich (BGB- oder VOB-Vertrag)? Wem gehört das Grundstück, auf dem das Haus errichtet wird?
: Freundliche Grüße
: Dr. Caspar David Hermanns
: : Unser Bauträger weigert sich das weitgehend fertiggestellte Haus zu übergeben, bevor nicht der vollständige Kaufpreis restlos auf seinem Konto eingegangen ist. Dabei stehen wesentliche vertraglich vereinbarte Gewerke zur vollständigen Fertigstellung noch aus. (Garage, Geländemodulation, etc.)
: : Die vertraglich vereinbarte Zeit zur bezugsfertigen Fertigstellung ist seit vier Monaten überschritten!
: : Außerdem sind noch aus der Vorbegehung beidseitig anerkannte Mängel zu beseitigen. Kann ich die Übergabe unter Zurückbehaltung eines angemessenen Betrags für die noch zu beseitigenden Mängel verlagen?
: : Bauträger will jedoch erst bei vollständiger Fertigstellung übergeben oder vorab nur bei restlos gezahltem Kaufpreis!
: : Die "Vollständige Fertigstellung" wurde vertraglich nicht terminiert, das Wahlrecht des Übergabezustandes liegt jedoch beim Bauträger!!