Gesendet von Martin am 29 November, 2022 um 12:37:19:
Hallo Zusammen,
ich plane einen alten Lebensmittelmarkt (680 qm) in einem Mischgebiet für drei Monate als Karnevalsfachgeschäft zu nutzen. Karnrevalsartikel sind in dieser Stadt als zentrenrelevant ausgewiesen. Für das Mischgebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Ich plane die Nutzung ohne einen Nutzungsänderungsantrag zu stellen und sehe da eigentlich keine Probleme auf mich zukommen. Eigentlich? Wie seht ihr die Situation?
Viele Grüße
Martin