Re: Zentrenrelevantes Sortiment in altem Supermarkt in Mischgebiet


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Gesendet von Bauassessor am 29 November, 2022 um 15:48:53:

Antwort an: Zentrenrelevantes Sortiment in altem Supermarkt in Mischgebiet posted by Martin am 29 November, 2022 um 12:37:19:

Hallo,

die Frage ist, was in der Baugenehmigung steht. Stehen da z.B. Waren aller Art drin, dann haben Sie kein Problem. Stehen da "nah- und zentrenrelevante Sortimente", dann ebenfalls unproblematisch. Steht da aber "Lebensmittelmarkt" o.ä., dann ist da auch nichts anderes ohne eine Nutzugsänderung zulässig. Die müssen Sie dann erst beantragen.

In der Regel gehen von einem so kleinen Geschäft keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche aus, so dass die Nutzungsänderung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch genehmigt wird. Aber das hängt sehr von dem jeweiligen Bundesland und der Gemeinde ab, in der sich der Betrieb befindet. Es kann auch davon abhängen, ob der Markt innerhalb oder außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches liegt.

Meiner Meinung nach gibt es kaum etwas komplizierteres als Einzelhandel im Bau- und Planungsrecht.


: Hallo Zusammen,

: ich plane einen alten Lebensmittelmarkt (680 qm) in einem Mischgebiet für drei Monate als Karnevalsfachgeschäft zu nutzen. Karnrevalsartikel sind in dieser Stadt als zentrenrelevant ausgewiesen. Für das Mischgebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Ich plane die Nutzung ohne einen Nutzungsänderungsantrag zu stellen und sehe da eigentlich keine Probleme auf mich zukommen. Eigentlich? Wie seht ihr die Situation?

: Viele Grüße

: Martin





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