Re: Zentrenrelevantes Sortiment in altem Supermarkt in Mischgebiet


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 06 Dezember, 2022 um 09:43:58:

Antwort an: Re: Zentrenrelevantes Sortiment in altem Supermarkt in Mischgebiet posted by Bauassessor am 05 Dezember, 2022 um 14:19:14:

Guten Morgen, Herr Bauassessor!

Die von der BezRegKöln vorgenommene Einordnung der Warengruppe in die WZ-Systematik halte ich für durchaus nachvollziehbar und zutreffend. Dass die Stadt Köln die Karnevalsbekleidung seit 2013 auch explizit in ihrer "Kölner Liste" als zentrenrelevantes Sortiment führt, spricht zumindest im Rheinland und jenseits der Karnevalsdiaspora dafür, dass es sich hier tatsächlich um ein zentrenrelevantes Sortiment handeln dürfte.

Gleichwohl wollte ich im vorliegenden Beispielfall darauf hinaus, dass selbst ein Ladengeschäft mit einem zentrenrelevanten Sortiment in einem faktischen Mischgebiet auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zulässig sein kann, wenn es hier mit 680 m² (VK, oder gar GF) unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit bleibt und die Genehmigungsbehörde (nicht der Antragsteller) keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nachweisen kann.

Wenn man bezogen auf die ursprüngliche Fragestellung unterstellt, dass die vorhandene Baugenehmigung den Betrieb des geplanten Vorhabens abdeckt und keine Nutzungsänderung erfordert, könnte man daraus ableiten, dass der Fragesteller richtig liegen könnte, wenn er meint, dass er hinsichtlich der Art der Nutzung initial nicht tätig werden muss, sondern allenfalls die Genehmigungsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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