Sanierter Hühnerstall: Baugenehmigung und Nutzungsart


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Gesendet von Joule am 10 Januar, 2018 um 07:12:32:

Hallo,

ich stehe kurz vor dem Erwerb einer DHH mit saniertem Hühnerstall im Garten. Die DHH ist von 1903 und wurde 1987 kernsaniert (mit Baugenehmigung). Dabei wurde laut Makler auch der Hühnerstall saniert mitsamt Küche, Gas-Heizung und Sanitärer Einrichtung (ca. 60 qm). Eine Baugenehmigung für die Sanierung des Stalls liegt nicht vor, da es sich laut Makler "ja nur um einen Hühnerstall handelt". Es wurde uns mitgeteilt dass der Stall aber nicht für Wohnzwecke genehmigt wurde, welches so auch im Kaufvertragsentwurf festgehalten wurde. Auf der Flurkarte erscheint der Stall jedoch als Wohngebäude. Nun meine 2 Fragen:

1. War für die Sanierung des Hühnerstalls möglicherweise eine Baugenehmigung erforderlich, und wenn ja, was wären die Konsequenzen für mich als Käufer wenn diese nicht vorliegt? Könnte das Bauamt von mir ein Bußgeld verlangen und sogar den Abriss?

2. Was hat es mit der Nutzungsart in Flurkarten/Liegenschaftskataster auf sich, die ja online verfügbar sind? Sind die in irgendeiner Form verbindlich oder wo kann man sonst eine verbindliche Auskunft darüber erhalten welche Gebäude wie verwendet werden dürfen?

Vielen Dank!



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