Re: Sanierter Hühnerstall: Baugenehmigung und Nutzungsart


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Gesendet von Joule am 10 Januar, 2018 um 19:50:54:

Antwort an: Re: Sanierter Hühnerstall: Baugenehmigung und Nutzungsart posted by Baufreak am 10 Januar, 2018 um 09:41:39:

Hallo Baufreak, vielen Dank für die Antwort.

: Der Eintrag im Liegenschaftskataster hat nichts mit der baurechtlich zulässigen Nutzung zu tun. Sie ist völlig unerheblich. Entscheidend ist allein die baurechtlich genehmigte Nutzung. Wenn die Nutzungsänderung zu Wohnzwecken nicht genehmigt war, ist das natürlich erstmal ein Problem. Möglicherweise ist sie aber genehmigungsfähig. Auskunft darüber gibt das Bauamt oder ein guter Architekt. Ist sie genehmigungsfähig, heißt es einen Bauantrag einzureichen. Ist sie nicht genehmigungsfähig, dann wird das Bauamt möglicherweise irgendwann die illegale Nutzung feststellen und untersagen.

Wenn ich das Gebäude jedoch nicht zu wohnzwecken nutze, sondern lediglich als Hobbyraum/Gartenhaus, dann sollte das kein Problem sein? Oder darf ich es tatsächlich nur zum Hühnerhalten verwenden?



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