Re: Sanierter Hühnerstall: Baugenehmigung und Nutzungsart


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 10 Januar, 2018 um 09:43:01:

Antwort an: Sanierter Hühnerstall: Baugenehmigung und Nutzungsart posted by Joule am 10 Januar, 2018 um 07:12:32:

Guten Morgen!

Flurkarten und Kataster haben bei der Nutzungsart lediglich eine beschreibende oder nachrichtliche Funktion. Sie geben keinerlei Auskunft über die baurechtliche Zulässigkeit.

Einzig maßgeblich für die Beurteilung der Legalität Ihrer baulichen Vorhaben sind die Baugenehmigungen, die Sie vorliegen haben oder - falls diese unvollständig oder abhanden gekommen sein sollten - die Unterlagen, die das zuständige Bauordnungsamt möglicherweise in Ihrer Hausakte archiviert hat. Im Zweifelsfall dort Einsicht nehmen.

Ein Gebäude mit Küche, Heizung und sanitären Anlagen dürfte in jedem Fall kein Hühnerstall sein, egal wie man es nennt. Ihrer Beschreibung nach scheint es sich ja objektiv für Wohnzwecke zu eignen. Damit braucht es entweder eine komplett neue Baugenehmigung oder - wenn der Hühnerstall wenigstens zuvor offiziell als Hühnerstall eine Genehmigung besaß - mindestens eine genehmigte Nutzungsänderung zu Wohnzwecken.

Die zentrale Frage ist, ob der "Hühnerstall" (sprich: "Ein Wohngebäude") an besagter Stelle und in beschriebener Form baurechtlich überhaupt genehmigt werden könnte. Also grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Mitunter eine komplizierte Fragestellung, die aber ein versierter Fachmann (Architekt, Baurechtler) aufklären kann. Danach kann man im Zweifelsfalle mit etwas Aufwand auch noch eine nachträgliche Genehmigung erwirken. Dass der "Hühnerstall" aber hartnäckig nur als Hühnerstall firmiert, dürfte ein starkes Indiz dafür sein, dass sich bereits Ihre Vorgänger erfolglos mit dieser Frage beschäftigt haben.

Wenn es sich also um ein ungenehmigtes und zusätzlich auch nicht (nachträglich) genehmigungsfähiges Gebäude handelt, dann muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgelder, Nutzungsuntersagen und auch ein Abriss im Raume stehen.

Im Übrigen: Nicht auszudenken, wenn beispielweise im Brandfalle Bewohner oder Mieter Ihres Hühnerstalles zu Schaden kämen. Oder nach Besichtigung durch das Bauamt und einer Nutzungsuntersagung ohne Vorwarnung auf der Straße stünden.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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