Gesendet von Dirk Baumeister am 24 Juni, 2016 um 22:31:15:
Antwort an: Überdachter Anbau als Grundfläche I nach 19 II BauNVO? posted by Bjarne am 23 Juni, 2016 um 21:52:20:
Ob und wie etwas zur GRZ hinzuzurechnen ist richtet sich nach der FASSUNG der BauNVO (1962, 1967, 1977, 1990), die auf den jeweiligen rechtsverbindlichen Bebauungsplan anzuwenden ist.
: Hallo zusammen,
: weiß jemand hier, ob man einen Anbau an ein Haus
: - mit ca. 17 qm Fläche,
: - großteils überdacht (Dachziegel) mit Ausnahme einer kleinen atriumähnlichen Öffnung im Dach,
: - mit Holzwänden von ca. 2 m bis 3 m Höhe,
: - komplett geschlossen von außen, begehbar nur über eine Tür in der (gleichfalls angrenzenden) Garage
: - mit aktueller Nutzung als Lagerfläche / Holzlege
: zur Grundfläche I nach § 19 II BauNVO oder zur Grundfläche II nach 19 IV BauNVO zählen muss?
: Terrassen zählen - wenn an die Hauptanlage angebaut - zur Grundfläche I (auch wenn nicht überdacht).
: Garagen zählen dagegen - selbst wenn an die Hauptanlage angebaut - dagegen grds. zur Grundfläche II.
: Wie hat man aber einen derartigen Anbau einzuordnen? Das ist einerseits sehr viel mehr als eine bloße Terrasse, andererseits aber nicht viel anders als eine Garage?
: Hat jemand hier einen Tipp für mich zur Klassifikation dieser Nebenanlage? Und vielleicht sogar auch eine Quelle?
: Vielen Dank im voraus für Euere Beiträge.
: VG
: Bjarne