Gesendet von Bjarne am 23 Juni, 2016 um 21:52:20:
Hallo zusammen,
weiß jemand hier, ob man einen Anbau an ein Haus
- mit ca. 17 qm Fläche,
- großteils überdacht (Dachziegel) mit Ausnahme einer kleinen atriumähnlichen Öffnung im Dach,
- mit Holzwänden von ca. 2 m bis 3 m Höhe,
- komplett geschlossen von außen, begehbar nur über eine Tür in der (gleichfalls angrenzenden) Garage
- mit aktueller Nutzung als Lagerfläche / Holzlege
zur Grundfläche I nach § 19 II BauNVO oder zur Grundfläche II nach 19 IV BauNVO zählen muss?
Terrassen zählen - wenn an die Hauptanlage angebaut - zur Grundfläche I (auch wenn nicht überdacht).
Garagen zählen dagegen - selbst wenn an die Hauptanlage angebaut - dagegen grds. zur Grundfläche II.
Wie hat man aber einen derartigen Anbau einzuordnen? Das ist einerseits sehr viel mehr als eine bloße Terrasse, andererseits aber nicht viel anders als eine Garage?
Hat jemand hier einen Tipp für mich zur Klassifikation dieser Nebenanlage? Und vielleicht sogar auch eine Quelle?
Vielen Dank im voraus für Euere Beiträge.
VG
Bjarne