Erhaltungssatzung nicht mehr gewährleistet


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Gesendet von Ludwig007 am 12 März, 2015 um 19:02:29:

Hallo, habe folgenden Text zwecks Hauskauf, den ich leider nicht ganz verstehe:

»Aussage Bauplanungsamt: Aussenbereich, sh.§ 35 BauGB
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist es als Fläche für Wald bzw. Landwirtschaft und als Wasserfläche ausgewiesen. Innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "xxx" gelegen.
Aufgrund des jahrelangen Leerstands der aufstehenden Wohngebäude wird die Erhaltungssatzung des Bauamtes nicht mehr gewähleistet.
Alle geplanten Baumaßnamen sind über eine Bauvoranfrage zu klären.«

Was bedeutet das z.B. für Modernisierungsmaßnamen?

Danke im Voraus




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