Re: Erhaltungssatzung nicht mehr gewährleistet


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Gesendet von Ludwig007 am 13 März, 2015 um 17:18:51:

Antwort an: Re: Erhaltungssatzung nicht mehr gewährleistet posted by Dirk Baumeister am 13 März, 2015 um 13:55:22:

: : Wenn ich es richtig verstanden habe ist hier der "maßgebliche Bestand" entscheidend?

:
: Das kann man aus Forumsbeiträgen heraus nicht beurteilen. Der Bestandschutz kann auch untergehen, wenn die Nutzung dauerhaft aufgegeben ist. Das ist dann unabhängig vom baulichen Zustand des Bestandes. Es wird keine verbindliche und vor allem keine rechtssichere Aussage geben, bevor nicht ein formeller Bescheid (Baugenehmigung oder genehmigte Bauvoranfrage) die Rechtmäßigkeit des Bestandes und der Nutzung sichert. Bis dahin sollte man aber auch kein Geld in das Objekt investieren oder sich zumindest die Rückabwicklung des Vertrages auch vertraglich sichern.

Ja, vielen Dank für die Erläuterungen. Werde wohl auf den Kauf verzichten müssen, da die Bauvoranfrage zu lange dauern würde (Versteigerungsschluß Ende des Monats).

: : : Das bedeutet, daß alle Alarmlampen auf Dauersignal stehen sollten.

: : : Ein Bestandsschutz ist wohl nicht mehr gewährleistet oder gravierend gefährdet. Bestandsschutz setzt einen maßgeblichen Bestand voraus. Ist dieser nicht gegeben sind alle Maßnahmen wie ein Neubau und unter Anwendung des aktuellen Rechtsstandes zu beurteilen, was im Außenbereich mit entgegenstehenden öffentlichen Belangen wie FNP und Landschaftsschutz für eine allgemeine Wohnnutzung ausgesprochen schwer ist. Daher der Hinweis die planungsrechtliche Zulässigkeit über eine Bauvoranfrage prüfen zu lassen.

: :
: : :
: : : : Hallo, habe folgenden Text zwecks Hauskauf, den ich leider nicht ganz verstehe:

: : : : »Aussage Bauplanungsamt: Aussenbereich, sh.§ 35 BauGB
: : : : Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist es als Fläche für Wald bzw. Landwirtschaft und als Wasserfläche ausgewiesen. Innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "xxx" gelegen.
: : : : Aufgrund des jahrelangen Leerstands der aufstehenden Wohngebäude wird die Erhaltungssatzung des Bauamtes nicht mehr gewähleistet.
: : : : Alle geplanten Baumaßnamen sind über eine Bauvoranfrage zu klären.«

: : : : Was bedeutet das z.B. für Modernisierungsmaßnamen?

: : : : Danke im Voraus




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