Re: Erhaltungssatzung nicht mehr gewährleistet


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Gesendet von Ludwig007 am 12 März, 2015 um 23:30:08:

Antwort an: Re: Erhaltungssatzung nicht mehr gewährleistet posted by Dirk Baumeister am 12 März, 2015 um 21:22:50:

Vielen Dank für diese Antwort. Wenn ich es richtig verstanden habe ist hier der "maßgebliche Bestand" entscheidend? Dazu habe ich leider nichts richtiges finden können.
Das Dach ist wohl an einer Stelle undicht, habe aber schon schlimmeres bei bewohnten Gebäuden gesehen ...

: Das bedeutet, daß alle Alarmlampen auf Dauersignal stehen sollten.

: Ein Bestandsschutz ist wohl nicht mehr gewährleistet oder gravierend gefährdet. Bestandsschutz setzt einen maßgeblichen Bestand voraus. Ist dieser nicht gegeben sind alle Maßnahmen wie ein Neubau und unter Anwendung des aktuellen Rechtsstandes zu beurteilen, was im Außenbereich mit entgegenstehenden öffentlichen Belangen wie FNP und Landschaftsschutz für eine allgemeine Wohnnutzung ausgesprochen schwer ist. Daher der Hinweis die planungsrechtliche Zulässigkeit über eine Bauvoranfrage prüfen zu lassen.


:
: : Hallo, habe folgenden Text zwecks Hauskauf, den ich leider nicht ganz verstehe:

: : »Aussage Bauplanungsamt: Aussenbereich, sh.§ 35 BauGB
: : Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist es als Fläche für Wald bzw. Landwirtschaft und als Wasserfläche ausgewiesen. Innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "xxx" gelegen.
: : Aufgrund des jahrelangen Leerstands der aufstehenden Wohngebäude wird die Erhaltungssatzung des Bauamtes nicht mehr gewähleistet.
: : Alle geplanten Baumaßnamen sind über eine Bauvoranfrage zu klären.«

: : Was bedeutet das z.B. für Modernisierungsmaßnamen?

: : Danke im Voraus




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