Re: Zaun zwischen Parkplätzen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bolanger am 10 März, 2014 um 08:36:36:

Antwort an: Re: Zaun zwischen Parkplätzen posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 08 März, 2014 um 23:43:24:

Hallo,

ich würde das ganze gar nicht erst versuchen über die Stellplatzgrößen anzugehen.

Erstmal darf jeder sein Grundstück einfrieden. das darf er auch mit seinem Stellplatz. Das ganze wäre nur dann unzulässig, wenn es ortsunüblich ist oder in Bebauungsplänen anders geregelt ist. Meist sind sogar Sichtschutzzäune bis zu 2 m Höhe möglich.

In meinen Augen wäre die einzige Möglichkeit, den Zaunbau zu verhindern, ein Gewohnheitsrecht, wenn beide Parkplatznutzer quasi eine Gewohnheitsrecht an der kurzeitigen Mitnutzung des Nachbarparkplatzes zum Ein- und Aussteigen haben. Das müsste man aber im Einzelfall klären.

Gruß,

Bolanger

: Hallo Frank,
: ..... Die Mindestanforderungen (!) an die Stellplatzgrößen sind in den Garagenverordnungen der Länder geregelt. Aufgrund der in den letzten Jahren geänderten Fahrzeuggeometrien stellt sich
: jedoch die Frage, ob die Mindestanforderungen aus den Garagenverordnungen den aktuellen technischen Erfordernissen entsprechen.....aber das steht hier nicht zur Debatte.
: Stellplatzbreiten = Mindestanforderungen im Regelfall:
: Ohne Begrenzung
: auf den Längsseiten 2,30m
: Eine Begrenzung auf den
: Längsseiten
: 2,40
: Jede Längsseite begrenzt 2,50m





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]