Re: Zaun zwischen Parkplätzen


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 08 März, 2014 um 23:43:24:

Antwort an: Zaun zwischen Parkplätzen posted by Frank am 08 März, 2014 um 19:16:51:

Hallo Frank,
..... Die Mindestanforderungen (!) an die Stellplatzgrößen sind in den Garagenverordnungen der Länder geregelt. Aufgrund der in den letzten Jahren geänderten Fahrzeuggeometrien stellt sich
jedoch die Frage, ob die Mindestanforderungen aus den Garagenverordnungen den aktuellen technischen Erfordernissen entsprechen.....aber das steht hier nicht zur Debatte.
Stellplatzbreiten = Mindestanforderungen im Regelfall:
Ohne Begrenzung
auf den Längsseiten 2,30m
Eine Begrenzung auf den
Längsseiten
2,40
Jede Längsseite begrenzt 2,50m



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