Re: Sichtschutz entlang öffentliche Strasse


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Gesendet von Bauassessor am 23 Januar, 2014 um 15:59:23:

Antwort an: Sichtschutz entlang öffentliche Strasse posted by Junior am 23 Januar, 2014 um 14:29:45:

Hallo,

ich befürchte, Sie müssen weiter mit den Sachbearbeitern sprechen und sich im Zweifel die Antwort schriftlich geben lassen.

Die zulässige Höhe des Zauns KANN im Bebauungsplan bzw. in einer Gestaltungssatzung festgesetzt sein - muss aber nicht. Wenn sie nicht festgesetzt ist, ergibt sich die Höhe und Beschaffenheit aus dem Bau- und Nachbarschaftsrecht. Was für ihr Grundstück gilt, kann Ihnen am besten der entsprechende Sachbearbeiter sagen.


: Hallo zusammen,

: vielleicht kann jemand bei unserem Problem helfen:
: Wir haben ein Eckgrundstück, dessen eine Seite sich an einer öffentlichen Strasse (blinde Strasse) befindet. Bis dato ist diese Seite mit einem 1m hohen Zaun und teilweise kurzen Hecken. Nun haben wir die Hecken abgemacht. Uns kann jeder bis ins Wohnzimmer reinschauen.
: Wir überlegten einen Sichtschutz aufzustellen aus Lammellenzaun (Höhe 1,80) mit einer Entfernung von 1 Meter von der Grundstücksgrenze weg. Nun hören wir manchen Meinungen, dass das nicht erlaubt sei, höchsten wieder 1m hoher Zaun, ansonsten sei jede andere Höhe auch mit Entfernung zur Grenze genehmigungspflichtig etc., etc.,
: Die Sachbearbeiter im Bauamt sind höchst unfreundlich. Geben sehr verwirrende und unschlüssige Infos. Wir möchte da nicht weiter in dem Wespennest bohren.
: Vielleicht weiss jemand hier einen Rat oder Lösung.
: Dafür schon vorab lieben Dank!





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