Verjährung Baubeginnsanzeige


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Gesendet von Max Baumann am 21 September, 2018 um 21:31:28:

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Der Bau eines Hauses wurde ordnungsgemäß beantragt und nach Erhalt der Genehmigung wurde gebaut. 4 Jahre nach Bauende meldet sich das Bauamt und erkundigt sich nach dem Stand der Bauarbeiten. Der Bauherr hatte den Baubeginn und den Bezug des Hauses der Behörde nicht mitgeteilt.

Drohen dem Bauherrn irgendwelche Folgen? Bußgelder, weil z.B. in der Bayerischen Bauordnung eine Baubeginnsanzeige gefordert wird? Oder ist nach 4 Jahren alles verjährt?



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