Re: Verjährung Baubeginnsanzeige


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Gesendet von Jenewein Ewald am 19 Januar, 2023 um 19:43:44:

Antwort an: Re: Verjährung Baubeginnsanzeige posted by Anna Müller am 18 Oktober, 2018 um 15:17:46:

: Die Baugenehmigung hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Der Bauherr hat also 4 Jahre Zeit sein Bauvorhaben auszuführen. Wird nicht innerhalb dieser Gültigkeitsfrist gebaut oder ein Antrag auf Verlängerung gestellt, läuft die Baugenehmigung aus.

: Da der Baubeginn nicht angezeigt wurde, kann die Behörde davon ausgehen, dass nicht gebaut wurde und die Baugenehmigung ist abgelaufen.
: Da die aber vermutlich schon bei Google Maps das Haus gesehen haben, fragen sie noch mal nach.

: Der Bauherr sollte die fehlenden Anzeigen nachholen. Ob die Behörde ein Bußgeldverfahren durchführt, liegt in deren Ermessen, wäre aber berechtigt, weil ein Bußgeldtatbestand vorliegt.

: Seitens der Behörde ist da nichts verjährt.
:
:

: : Hallo,

: : folgender fiktiver Fall:

: : Der Bau eines Hauses wurde ordnungsgemäß beantragt und nach Erhalt der Genehmigung wurde gebaut. 4 Jahre nach Bauende meldet sich das Bauamt und erkundigt sich nach dem Stand der Bauarbeiten. Der Bauherr hatte den Baubeginn und den Bezug des Hauses der Behörde nicht mitgeteilt.

: : Drohen dem Bauherrn irgendwelche Folgen? Bußgelder, weil z.B. in der Bayerischen Bauordnung eine Baubeginnsanzeige gefordert wird? Oder ist nach 4 Jahren alles verjährt?




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