Re: Verjährung Baubeginnsanzeige


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Gesendet von Anna Müller am 18 Oktober, 2018 um 15:17:46:

Antwort an: Verjährung Baubeginnsanzeige posted by Max Baumann am 21 September, 2018 um 21:31:28:

Die Baugenehmigung hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Der Bauherr hat also 4 Jahre Zeit sein Bauvorhaben auszuführen. Wird nicht innerhalb dieser Gültigkeitsfrist gebaut oder ein Antrag auf Verlängerung gestellt, läuft die Baugenehmigung aus.

Da der Baubeginn nicht angezeigt wurde, kann die Behörde davon ausgehen, dass nicht gebaut wurde und die Baugenehmigung ist abgelaufen.
Da die aber vermutlich schon bei Google Maps das Haus gesehen haben, fragen sie noch mal nach.

Der Bauherr sollte die fehlenden Anzeigen nachholen. Ob die Behörde ein Bußgeldverfahren durchführt, liegt in deren Ermessen, wäre aber berechtigt, weil ein Bußgeldtatbestand vorliegt.

Seitens der Behörde ist da nichts verjährt.

: Hallo,

: folgender fiktiver Fall:

: Der Bau eines Hauses wurde ordnungsgemäß beantragt und nach Erhalt der Genehmigung wurde gebaut. 4 Jahre nach Bauende meldet sich das Bauamt und erkundigt sich nach dem Stand der Bauarbeiten. Der Bauherr hatte den Baubeginn und den Bezug des Hauses der Behörde nicht mitgeteilt.

: Drohen dem Bauherrn irgendwelche Folgen? Bußgelder, weil z.B. in der Bayerischen Bauordnung eine Baubeginnsanzeige gefordert wird? Oder ist nach 4 Jahren alles verjährt?





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