Re: Aktenzeichen XY: Terrasse


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Gesendet von Dirk Baumeister am 22 Dezember, 2014 um 13:59:04:

Antwort an: Aktenzeichen XY: Terrasse posted by Aniello Cipriani am 21 Dezember, 2014 um 23:56:04:

Eigentlich sollte der Architekt, der noch zu bauenden Doppelhaushälfte alle Fragen beantworten können.

Wenn der BPlan keine Überschreitungen zulässt, sollte das zu denken geben. Vermutlich gibt es einen konkreten Grund.

zu 1.
Selbstverständlich muss die Terrasse angegeben werden. Und selbst wenn sie nicht angegeben würde, würde sie doch bei ihrer (späteren) Errichtung den Regeln des BPlans widersprechen und ist auch dann unzulässig.

zu 2.
nein

zu 3.
wirkt sich ggf. auf die Möglichkeiten einer Abweichung/Befreiung aus

zu 4.
die gleiche

zu 5.
Was denn nun? Freistellung oder Genehmigung? Es gibt nur entweder oder. Eine Freistellung ist nur möglich, wenn die Regeln des BPlanes VOLLSTÄNDIG eingehalten sind. Die Verantwortung trägt der Bauherr!

zu 6.
die Regelungen des BPlanes einhalten!

: Hallo, ich benötige mal Eure Hilfe:

: [Situation]:
: Meine Frau und ich werden in Rheinland-Pfalz ein Doppelhaus bauen lassen. Das Grundstück ist 304 m2 groß und die GRZ beträgt 0,4 bzw. 121,6 m2. Der Bebauungsplan lässt keine Überschreitung zu. Wir halten die Vorgabe ein, wenn wir die Fläche vom Haus, dem Carport inkl. der Zufahrt und den Weg zum Hauseingang zusammenrechnen; jedoch nicht, wenn wir die geplante Terrasse im Erdgeschoss mit hinzurechnen würden. Eine Unterkellerung liegt nicht vor. Die Terrasse soll auch nicht überdacht werden.

: [Baugebiet]
: Das Grundstück liegt im Rheingrafenblick im Bereich WA 2. Den Bebauungsplan finder Ihr unter diesem Link (http://www.bkeg.de/fileadmin/user_upload/Textteil-BPlan-Rheingrafenblick3.pdf).

: [Fragen]:
: 1. Muss ich die Terrasse im Bauantrag angeben?
: 2. Besteht ein Unterschied, wenn sich die Terrasse auf einer massiven Bodenplatte befindet?
: 3. Würde eine versickerungsfähige Terrasse nicht angerechnet werden bei der GRZ-Berechnung (z.B. Holz-Terrasse)?
: 4. Welche Regelung gilt, wenn im Bebauungsplan, nicht angegeben ist bzgl. versickerungsfähige Flächen?
: 5. Wie wahrscheinlich ist die Genehmigung einer Freistellung?
: 6. Was wäre eine sehr gute Begründung, um die Freistellung genehmigt zu bekommen?

: Über ein Feedback würden wir uns wirklich sehr freuen.

: Liebe Grüße
: Aniello





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