Aktenzeichen XY: Terrasse


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Gesendet von Aniello Cipriani am 21 Dezember, 2014 um 23:56:04:

Hallo, ich benötige mal Eure Hilfe:

[Situation]:
Meine Frau und ich werden in Rheinland-Pfalz ein Doppelhaus bauen lassen. Das Grundstück ist 304 m2 groß und die GRZ beträgt 0,4 bzw. 121,6 m2. Der Bebauungsplan lässt keine Überschreitung zu. Wir halten die Vorgabe ein, wenn wir die Fläche vom Haus, dem Carport inkl. der Zufahrt und den Weg zum Hauseingang zusammenrechnen; jedoch nicht, wenn wir die geplante Terrasse im Erdgeschoss mit hinzurechnen würden. Eine Unterkellerung liegt nicht vor. Die Terrasse soll auch nicht überdacht werden.

[Baugebiet]
Das Grundstück liegt im Rheingrafenblick im Bereich WA 2. Den Bebauungsplan finder Ihr unter diesem Link (http://www.bkeg.de/fileadmin/user_upload/Textteil-BPlan-Rheingrafenblick3.pdf).

[Fragen]:
1. Muss ich die Terrasse im Bauantrag angeben?
2. Besteht ein Unterschied, wenn sich die Terrasse auf einer massiven Bodenplatte befindet?
3. Würde eine versickerungsfähige Terrasse nicht angerechnet werden bei der GRZ-Berechnung (z.B. Holz-Terrasse)?
4. Welche Regelung gilt, wenn im Bebauungsplan, nicht angegeben ist bzgl. versickerungsfähige Flächen?
5. Wie wahrscheinlich ist die Genehmigung einer Freistellung?
6. Was wäre eine sehr gute Begründung, um die Freistellung genehmigt zu bekommen?

Über ein Feedback würden wir uns wirklich sehr freuen.

Liebe Grüße
Aniello



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