Abgeschickt von simsek am 17 Mai, 2008 um 22:43:00
Antwort auf: Re: Bei Kellerumbau nachträglich Baugenehmigung oder Nutzungsänderung wie und wo? von Dunja am 25 September, 2006 um 11:06:23:
: Wenn ich es richtig verstanden habe, haben sie eine Eigentumswohnung gekauft?
: Im Grundbuch setht ja nur die Flurnr. und die Wohnungsnr. mit Hinweis auf die entsprechende Teilungserklärung.
: Schauen sie in Ihre Teilungserklärung, was gehört zu Ihrer Wohnung, stimmt die Größe, stimmt der Grundriss, Lage. Wenn ja, dann sit alles in Ordnung.
: Mit freundlichen Grüßen
: Dunja