Abgeschickt von Dunja am 25 September, 2006 um 11:06:23:
Antwort auf: Bei Kellerumbau nachträglich Baugenehmigung oder Nutzungsänderung wie und wo? von Mueller Fritz am 22 September, 2006 um 09:11:51:
Wenn ich es richtig verstanden habe, haben sie eine Eigentumswohnung gekauft?
Im Grundbuch setht ja nur die Flurnr. und die Wohnungsnr. mit Hinweis auf die entsprechende Teilungserklärung.
Schauen sie in Ihre Teilungserklärung, was gehört zu Ihrer Wohnung, stimmt die Größe, stimmt der Grundriss, Lage. Wenn ja, dann sit alles in Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Dunja