Abgeschickt von Bärbel G. am 18 Maerz, 2008 um 11:18:04
Im allgemeinen gilt die Annahme, dass das Bauamt innerhalb von 3,5 Monaten nach festgestellter Vollständigkeit der Unterlagen eine Baugenehmigung erteilen/nicht erteilen muss.
Was ist im Falle einer seitens des Bauamtes verstreichenen Frist von 6 Monaten zu ewarten - ist damit die Baugenhemigung automatisch erteilt?