Re: es kommt drauf an....


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Abgeschickt von K.D. am 26 Maerz, 2008 um 06:57:10

Antwort auf: Re: es kommt drauf an.... von Bärbel G. am 25 Maerz, 2008 um 16:33:47:

: : Das ist nun der interessante Punkt:
: : Wir haben beantragt nach §57, vereinfachtes Verfahren.
: : Die Bestätigung über den Eingang lautet allerdings auf §58 - weil im EG ein Laden angesiedelt ist...

Antwort:
Mit dem Laden im Erdgeschoß handelt es sich um kein Wohngebäude mehr, sondern um ein Gebäude mit gemischter Nutzung. Durch den Aufbau der Dachterrasse wird es eventuell, wenn es nicht schon vorher ein Gebäude der Gebäudeklasse 4 war (
Gebäude bis zu 13 m Höhe -hier: Höhe der Dachterrasse / Wintergarten über Gelände - und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 in einem Geschoss) zu einem solchen und fällt damit wohl auch nicht mehr ins vereinfachte Verfahren.
Als Antragsteller haben Sie in der Regel kein Wahlrecht, was das Genehmigungsverfahren betrifft, da das Gesetz die Einordnung vorschreibt.
Da liegt der Fehler wohl eher beim Entwurfsverfasser. Der hat das Kreuz an der falschen Stelle gemacht. Das Bauamt hat in seiner Eingangsbestätigung lediglich den Fehler Ihres Entwurfsverfassers korregiert und Ihr Vorhaben in das richtige Genehmigungsverfahren eingeordnet.

Wenn meine Annahmen richtig sind - kein vereinfachtes Verfahren -> keine Genehmigungsfiktion -> das heißt geduldig warten oder höflich nachfragen - im Amt beißt in der Regel keiner.



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