Abgeschickt von Bauassessor am 18 Februar, 2008 um 09:25:37:
Antwort auf: Holzschuppen für Holzlagerung im Außenbereich von H-J Lang am 16 Februar, 2008 um 18:42:15:
Wenn die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes ablehnt, dann kann es sich nicht um eine Fläche im Außenbereich handeln. Somit haben Sie auch keine Privilegierung...
: Mich würde interessieren ob es eine Möglichkeit gibt, eine Brennholzlagermöglichkeit (Holzschuppen/-scheune)zu schaffen im Außenbereich.
: Grundsätzlich sind hier meines Wissens gewisse privilegierte Bauvorhaben möglich. Ich denke hier an Land- oder Forstwirschaftliches Baurecht.
: Ich z.B. bin im Besitz von ca. 2,3 Hekta Waldfläche und einer ca. 200m² großen Wiese gegenüber meines Wohnhauses am Otrtsausgang. Dort würde ich gerne das Brennholz für meinen Eigenbedarf Trocknen und Lagern.
: Die Gemeinde lehnt eine Änderung des Bebauungsplanes ab.