Abgeschickt von abcd am 08 Maerz, 2012 um 10:24:08
Antwort auf: Re: Holzschuppen für Holzlagerung im Außenbereich von Bauassessor am 18 Februar, 2008 um 09:25:37:
: Wenn die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes ablehnt, dann kann es sich nicht um eine Fläche im Außenbereich handeln. Somit haben Sie auch keine Privilegierung...
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: : Mich würde interessieren ob es eine Möglichkeit gibt, eine Brennholzlagermöglichkeit (Holzschuppen/-scheune)zu schaffen im Außenbereich.
: : Grundsätzlich sind hier meines Wissens gewisse privilegierte Bauvorhaben möglich. Ich denke hier an Land- oder Forstwirschaftliches Baurecht.
: : Ich z.B. bin im Besitz von ca. 2,3 Hekta Waldfläche und einer ca. 200m² großen Wiese gegenüber meines Wohnhauses am Otrtsausgang. Dort würde ich gerne das Brennholz für meinen Eigenbedarf Trocknen und Lagern.
: : Die Gemeinde lehnt eine Änderung des Bebauungsplanes ab.
Is doch klar du kack boon du bist nen lappen weißte das ? xD
NOOB !