Re: Baurecht Zaun NRW


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Abgeschickt von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 20:06:12:

Antwort auf: Baurecht Zaun NRW von Jürgen am 05 Dezember, 2006 um 08:21:26:

: Wertes Forum,

: wir planen den Bau eines Zaunes Typ Gittermattenzaun bzw. Gittermattenstabzaun.
: Kann ich in NRW einen Zaun direkt auf die Grenze setzen ?

JA.

Benötige ich hierfür eine Nachbarzustimmung ?

JA (EINVERNEHMEN EIGENTLICH)

Das Grundstück neben uns ist noch nicht bebaut und gehört wohl noch der Stadt. Ist die Stadt oder der jeweilige Eigentümer an den Kosten zu beteiligen ?

JA. DAS NACHBARRECHTSGESETZ NRW SIEHT ES SO VOR:

: Ich freue mich über Ihre Antworten.

: Grüße aus dem Bergischen

: Jürgen




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