Abgeschickt von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 20:06:12:
Antwort auf: Baurecht Zaun NRW von Jürgen am 05 Dezember, 2006 um 08:21:26:
: Wertes Forum,
: wir planen den Bau eines Zaunes Typ Gittermattenzaun bzw. Gittermattenstabzaun.
: Kann ich in NRW einen Zaun direkt auf die Grenze setzen ?
JA.
Benötige ich hierfür eine Nachbarzustimmung ?
JA (EINVERNEHMEN EIGENTLICH)
Das Grundstück neben uns ist noch nicht bebaut und gehört wohl noch der Stadt. Ist die Stadt oder der jeweilige Eigentümer an den Kosten zu beteiligen ?
JA. DAS NACHBARRECHTSGESETZ NRW SIEHT ES SO VOR:
: Ich freue mich über Ihre Antworten.
: Grüße aus dem Bergischen
: Jürgen