Baurecht Zaun NRW


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Abgeschickt von Jürgen am 05 Dezember, 2006 um 08:21:26:

Wertes Forum,

wir planen den Bau eines Zaunes Typ Gittermattenzaun bzw. Gittermattenstabzaun.
Kann ich in NRW einen Zaun direkt auf die Grenze setzen ? Benötige ich hierfür eine Nachbarzustimmung ? Das Grundstück neben uns ist noch nicht bebaut und gehört wohl noch der Stadt. Ist die Stadt oder der jeweilige Eigentümer an den Kosten zu beteiligen ?
Ich freue mich über Ihre Antworten.

Grüße aus dem Bergischen

Jürgen



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