Re: Sanierung im Landschaftschutzgebiet NRW


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Abgeschickt von Alex am 29 Dezember, 2006 um 14:05:37

Antwort auf: Re: Sanierung im Landschaftschutzgebiet NRW von Dirk Baumeister am 28 Dezember, 2006 um 22:02:32:

: : Hallo, kann eine Gemeinde die Sanierung (Dach, Pfetten) eines Wochenendhauses verbieten oder erschweren weil es im Landschaftschutzgebiet steht?
: : Kein Außenbereich.
: : Bestandschutz sollte doch vorgehen?

: : Grüße Alex

: Landschaftsschutz und kein Außenbereich? Das ist ungewöhnlich ...
: Die Bestandserhaltung ist bei genehmigten und rechtmäßig erstellten Gebäuden normalerweise kein Problem. Wenn Erweiterungen oder Sanierungsmaßnahmen mit "Neubauaufwand" erforderlich werden können Schwierigkeiten entstehen. Die Situation ist stark vom Einzelfall abhängig.

Bezieht sich der Neubauaufwand auf die Kosten oder auf den tatsächlichen handwerklichen Aufwand?
Ich meine damit ob es einen Unterschied macht ob die Arbeiten an eine Firma vergeben werden oder man selber Hand anlegt?




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