Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Dezember, 2006 um 22:02:32
Antwort auf: Sanierung im Landschaftschutzgebiet NRW von Alex am 28 Dezember, 2006 um 18:35:28:
: Hallo, kann eine Gemeinde die Sanierung (Dach, Pfetten) eines Wochenendhauses verbieten oder erschweren weil es im Landschaftschutzgebiet steht?
: Kein Außenbereich.
: Bestandschutz sollte doch vorgehen?
: Grüße Alex
Landschaftsschutz und kein Außenbereich? Das ist ungewöhnlich ...
Die Bestandserhaltung ist bei genehmigten und rechtmäßig erstellten Gebäuden normalerweise kein Problem. Wenn Erweiterungen oder Sanierungsmaßnahmen mit "Neubauaufwand" erforderlich werden können Schwierigkeiten entstehen. Die Situation ist stark vom Einzelfall abhängig.