Re: Satzung 3 Jahre nach Erschließung geändert


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Abgeschickt von Martin am 14 Dezember, 2006 um 10:27:05

Antwort auf: Re: Satzung 3 Jahre nach Erschließung geändert von Erich Bauer am 13 Dezember, 2006 um 20:18:02:

: Es ist die Satzung anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Betragspflichten gilt.

Das ist ja interessant. Wo findet man die rechtliche Quelle hierzu? Heisst das, dass man dann gute Chancen bei einem Widerspruch hätte. Es geht locker um 30 bis 50 TSD EURO.




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