Abgeschickt von Erich Bauer am 13 Dezember, 2006 um 20:18:02
Antwort auf: Satzung 3 Jahre nach Erschließung geändert von Martin am 13 Dezember, 2006 um 09:44:13:
Es ist die Satzung anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Betragspflichten gilt.